Unsere AGB´s - ein Leitfaden für ein gutes Miteinander
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen der Nelius Solartechnik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herr David Nelius, nachfolgend auch Auftragnehmer genannt, und ihren Auftraggebern, nachstehend Kunden genannt.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen bedürfen im gegenseitigen Einverständnis der Schriftform und werden ansonsten nicht anerkannt.
§ 2 Widerrufsrecht
Ist der Kunde eine natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB), so kann er innerhalb von 14 Tagen das gesetzliche Widerrufsrecht wahrnehmen und ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung bereits vollständig erbracht hat und der Verbraucher dem vorzeitigen Beginn der Auftragserfüllung ausdrücklich zugestimmt hat und gleichzeitig bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
§ 3 Allgemeine Vertrags-, Montage- und Bedingungen zur Inbetriebnahme
Vertragsabschluss
1. Eine Bestellung des Kunden bei der Nelius Solartechnik GmbH stellt lediglich ein Angebot an den Auftragnehmer zum Abschluss eines Vertrags dar.
2. Der Auftragnehmer erstellt ein Angebot und gibt dem Kunden damit die Möglichkeit, durch seine Unterschrift die weitere Bearbeitung des Auftrags zu veranlassen.
3. Der Kunde erteilt durch das Unterzeichnen und das Absenden des unterschriebenen Angebots der Nelius Solartechnik GmbH den Auftrag zur finalen Prüfung. Er erklärt mit der Unterzeichnung des Auftragsformulars verbindlich, dass er Eigentümer des Gebäudes und/oder Grundstücks ist, auf dem die Anlage installiert werden soll. Existiert ein Miteigentum (z.B. Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerschaft), ist die schriftliche Zustimmung des Miteigentümers ebenfalls erforderlich. Ist der Kunde selbst nicht Eigentümer des Gebäudes und/oder Grundstücks, muss der Eigentümer im Vertrag mit aufgeführt werden und er muss den Auftrag mitunterzeichnen.
4. Erst mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung – verbunden mit der Aufforderung zur Leistung der im Angebot festgelegten Anzahlungssumme – wird das Angebot zum Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Mit der Zusendung der Auftragsbestätigung beginnt die Widerrufsfrist gemäß §2 dieser AGB.
1.1. Vertragspartner
Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Nelius Solartechnik GmbH zustande. Die Kontaktdaten und die Anschrift der Nelius Solartechnik GmbH sind auf der Website und in den Vertragsunterlagen angegeben.
1.2. Angebot und Annahme
Die Präsentation von Produkten und Dienstleistungen auf der Website der Nelius Solartechnik GmbH sowie in Katalogen, Flyern oder anderen Werbematerialien stellt kein verbindliches Angebot dar. Der Kunde kann durch Ausfüllen des Online-Formulars oder durch schriftliche Anfrage ein Angebot anfordern.
1.3. Verbindlichkeit des Angebots
Ein von der Nelius Solartechnik GmbH unterbreitetes Angebot ist bis zur Annahme durch den Kunden verbindlich. Die Nelius Solartechnik GmbH behält sich das Recht vor, Angebote jederzeit zu ändern oder zu widerrufen, solange der Kunde noch nicht zugestimmt hat.
1.4. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Angebots, in Form einer durch den Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung zustande. Diese Bestätigung erfolgt per E-Mail oder in schriftlicher Form. Mit dem Erhalt dieser Bestätigung beginnt die Widerrufsfrist gemäß §2 dieser AGB. Der Auftraggeber erklärt mit der Unterzeichnung des Auftragsformulars verbindlich, dass er Eigentümer des Gebäudes und/oder Grundstücks ist, auf dem die Anlage installiert werden soll. Existiert ein Miteigentum (z.B. Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerschaft), ist die schriftliche Zustimmung des Miteigentümers ebenfalls erforderlich. Ist der Kunde selbst nicht Eigentümer des Gebäudes und/oder Grundstücks, muss der Eigentümer im Vertrag mit aufgeführt werden und er muss den Auftrag mitunterzeichnen.
1.5. Mindestalter
Der Kunde bestätigt, dass er mindestens 18 Jahre alt ist und damit die rechtliche Fähigkeit besitzt, Verträge abzuschließen.
1.6. Widerrufsrecht
Sofern der Vertrag im Fernabsatz zustande kommt, hat der Kunde das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsbelehrung wird dem Kunden bei der Auftragsbestätigung zur Verfügung gestellt.
1.7. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Montage und Inbetriebnahme
2.1. Liefer-, Montage-, Elektroinstallations- und Inbetriebnahmetermine
Der Auftragnehmer wird die konkreten Liefer- und Installationstermine für die PV-Anlage und die vertraglich vereinbarten oder technisch notwendigen zusätzlichen Komponenten mit dem Kunden direkt abstimmen.
2.2. Einflüsse von außen auf die Vertragserfüllung
Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Terror, Krieg, Unterbrechung von Lieferketten, Beschädigung von Anlagen, behördliche Anordnungen oder sonstige Umstände mit direkten Auswirkungen auf die Realisierung des Vertragsgegenstands, die die Vertragsparteien nicht abwenden können bzw. deren Abwendung nicht mit einem angemessenen technischen und/oder wirtschaftlichen Aufwand erreicht werden kann, können die Erfüllung von Leistungen verhindern. In diesen Fällen ruhen die Verpflichtungen zur Vertragserfüllung, bis die ursächlichen Umstände und deren Folgen beseitigt sind. Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich in einem solchen Fall unverzüglich über die Umstände, deren voraussichtliche Dauer und entsprechend bei Wegfall der Umstände und Beeinträchtigungen auszutauschen. Alle Vertragsparteien sind verpflichtet, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um ihren Pflichten aus dem Vertragsverhältnis so bald wie möglich nachkommen zu können.
2.3. Verbindlichkeiten von Abbildungen und Berechnungen in Angeboten oder Entwürfen
Abbildungen, Zeichnungen, Infoflyer und ähnliche Materialien dienen lediglich zur Veranschaulichung und sind nur annähernd maßgebend. Handelsübliche Abweichungen sind sowohl möglich als auch zulässig und werden nicht als Mangel gewertet.
Ergeben sich vor Ort zwingende Gründe für eine Abweichung von der ursprünglichen Planung, wird der Auftragnehmer den Kunden umgehend über die Gründe informieren und mögliche Alternativen erläutern. Die weitere Vorgehensweise wird in enger Abstimmung mit dem Kunden festgelegt, um sicherzustellen, dass die Umsetzung den Anforderungen und Wünschen des Kunden entspricht.
Ertragsberechnungen und Kalkulationen für die PV-Anlage sind Prognosen, die auf Annahmen basieren und lediglich mögliche Ergebnisse darstellen. Diese Berechnungen haben keine Verbindlichkeit und dienen ausschließlich informativen Zwecken. Die Beispielkalkulationen sind ausdrücklich keine Geschäftsgrundlage für den Abschluss des Vertrages und stellen keine Garantie für tatsächliche Erträge dar.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass externe Faktoren, wie Wetterbedingungen oder Änderungen in der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die tatsächlichen Erträge beeinflussen können. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine detaillierte individuelle Beratung und die Berücksichtigung aller relevanten Faktoren für eine realistische Einschätzung unerlässlich sind.
2.4. Montage- und Installationsvoraussetzungen
2.4.1. Lastaufnahme und Statik
Der Kunde ist verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass das Gebäude, insbesondere der Dachstuhl, die zusätzliche Last einer PV-Anlage aufnehmen kann. Falls erforderlich, beauftragt der Kunde auf eigene Kosten einen Statiker zur Überprüfung der Standsicherheit und Lastaufnahme. Die Feststellung einer ausreichenden Statik ist nicht Bestandteil der Planung, die von der Nelius Solartechnik GmbH erstellt oder zur Verfügung gestellt wird. Sollten Zweifel an der statischen Sicherheit bestehen, wird die Nelius Solartechnik GmbH den Kunden unter Angabe der Gründe informieren. Sie behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, sofern diese Zweifel nicht durch Vorlage eines aktuellen Gutachtens oder durch die Durchführung der notwendigen Maßnahmen ausgeräumt werden. In diesem Fall kann die Nelius Solartechnik GmbH dem Kunden bereits entstandene Aufwendungen oder nachweislich entstehende Kosten aufgrund eines Zeitverzugs in Rechnung stellen. Das Recht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt unberührt.
2.4.2. Baurechtliche Anforderungen
Der Kunde ist verpflichtet, die baurechtlichen Anforderungen der jeweils geltenden Landesbauordnung einzuhalten und der Nelius Solartechnik GmbH entsprechende Anforderungen und/oder Einschränkungen mitzuteilen. Die Prüfung dieser Anforderungen sowie die Schaffung der entsprechenden Voraussetzungen obliegen allein dem Kunden, ebenso die Begleichung der damit verbundenen Kosten.
2.4.3. Zusammenarbeit mit anderen Gewerken
Wenn an dem Ort, an dem die PV-Anlage und deren Nebeneinrichtungen installiert werden, weitere Gewerke tätig sind, trägt der Kunde die Gesamtverantwortung dafür, dass die Arbeiten zeitlich und räumlich aufeinander abgestimmt erfolgen können. Kommt es bei einem anderen Gewerk aufgrund von Ausführungsfehlern oder aus anderen, nicht von der Nelius Solartechnik GmbH zu verantwortenden Gründen zu Verzögerungen oder erforderlichen Umplanungen, wird die Nelius Solartechnik GmbH dem Kunden die damit verbundenen zusätzlichen Aufwendungen in Rechnung stellen. Absprachen der Nelius Solartechnik GmbH mit anderen Gewerken bleiben hiervon unberührt.
2.4.4. Rechte und Pflichten bei der Umsetzung des Vertrags
Mit Vertragsabschluss vereinbart der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Kunden ein Zeitfenster, in dem mit der Montage sowie allen damit verbundenen Arbeiten und Nebentätigkeiten begonnen wird. Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer bereits während der Planungsphase und während der im Zeitfenster vereinbarten Vertragsumsetzung ungehinderten Zugang zum Grundstück sowie zu den Dachflächen und Gebäudeteilen zu gewähren, auf bzw. in denen die PV-Anlage und deren Nebeneinrichtungen wie Wechselrichter, Solarstromspeicher oder Wallbox installiert werden sollen.
Der Kunde stellt sicher, dass während des vereinbarten Zeitfensters ausreichend Freifläche für die Montage bereitgestellt wird, insbesondere für den Aufbau eines eventuell erforderlichen Gerüsts durch den Auftragnehmer oder ein beauftragtes Montageunternehmen. Verzögerungen oder Behinderungen durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte, die zu zusätzlichen Aufwendungen oder Nutzungsausfällen führen, gehen zu Lasten des Kunden.
Zusätzlich wird auf Abschnitt 2.4.3 dieser AGB verwiesen.
Ergeben sich während der Projektierung und wären der Realisierung des Projektes bauliche Risiken oder Gefahren für Mensch und Umwelt ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt zu unterbrechen. Die Nelius Solartechnik GmbH kann, wenn vom Kunden gewünscht, ein Angebot zu Abstellung der Gefahren, die das Projekt behindern erstellen, um dessen Fortgang zu ermöglichen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an oder stellt die Mängel nicht eigenständig (selbst, in Eigenleistung, oder durch einen von ihm beauftragtes Fachunternehmen) ab, behält sich die Nelius Solartechnik GmbH vor, die weitere Realisierung des Projektes abzulehnen und ist dazu berechtigt, dem Kunden bereits entstandene Kosten und Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Auch hier bleibt das Recht zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches unberührt.
2.5. Genehmigung der elektrischen Anlage sowie erforderlicher Zusatzarbeiten
2.5.1. Grundsätzliche Voraussetzungen
Die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie ein positives Ergebnis der Netzverträglichkeitsuntersuchung des örtlichen Netzbetreibers ist generell Voraussetzung für die Installation der von dem Kunden beauftragten elektrischen Anlage.
2.5.2. Beantragung von Genehmigungen
Mit Wirksamwerden des Vertrags beauftragt und bevollmächtigt der Kunde die Nelius Solartechnik GmbH mit der Beantragung bzw. Beschaffung aller notwendigen Genehmigungen und Unterlagen für die Errichtung und den Betrieb der elektrischen Anlage(n) (z.B. PV-Anlage, Speicher, Wallbox etc.) und ihrer Nebeneinrichtungen sowie die Genehmigung für den Netzanschluss inklusiver aller Zustimmungen und Bewilligungen sowie die Wahrnehmung aller beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur vorzunehmenden Mitteilungen. Eventuelle Netzanschlusskosten, Gebühren sowie sonstige Kosten, welche der zuständige Strom-/ bzw. Verteilnetzbetreiber im Zusammenhang mit dem Netzanschluss bzw. der Inbetriebnahme und/oder dem Betrieb der PV-Anlage oder für die Abrechnung von Einspeiseerlösen in Rechnung stellt, sind vom Kunden zu tragen. Ebenso sind die Kosten für eventuell erforderliche Zusatzarbeiten für die Anbindung einer Erzeugungs- oder Speicheranlage am Netz, sofern nicht bereits vertraglich vereinbart, vom Kunden selbst zu tragen.
2.5.3. Fertigstellung der Anlage und Abnahme
Die technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde. Die Erfüllung des Vertrags seitens des Auftragsnehmers ist mit der Erstellung des Abschlussprotokolls im Rahmen der Abnahme der gesamten Anlage durch einen dafür zugelassenen Elektrobetrieb bzw. Elektrikermeister gegeben. Der Kunde ist zur Abnahme der Anlage verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Der Kunde verpflichtet sich, Abnahme zeitnah zu ermöglichen und die Durchführung durch seine Unterschrift zu bestätigen. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von fünf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen
2.5.4. Rechtlicher Hinweis
Die Nelius Solartechnik GmbH weist den Kunde hiermit ausdrücklich darauf hin, dass eine Nutzung der Anlage widerrechtlich ist, wenn sie nicht beim Netzbetreiber gemeldet und die Fertigstellung von diesem bestätigt ist. Etwaige Folgen aus der Nichtbeachtung dieses rechtlich verbindlichen Hinweises gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Mit der Unterschrift unter den Vertrag erklärt der Kunde, über die rechtlich gültige Inbetriebnahme informiert worden zu sein und sie verstanden zu haben.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, es sei denn, es wurden abweichende Vereinbarungen getroffen oder auf der Rechnung andere Zahlungsfristen ausgewiesen. Soweit im Auftrag keine anderen Konditionen festgelegt sind, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:
Die Auftragsannahme durch die Nelius Solartechnik GmbH erfolgt mit der Rechnungsstellung über die erste Anzahlung. Eine zweite Rechnung wird nach Abschluss der Montageleistungen gestellt. Die Schlussrechnung ist nach der Abnahme der Anlage gemäß Abschnitt 2.5.3 dieser AGB fällig. Die Höhe und Fälligkeit der jeweiligen Teilzahlungen (in Prozent der Auftragssumme) sind im Vertrag geregelt.
Für die fristgerechte Zahlung ist der rechtzeitige Geldeingang auf dem Konto der Nelius Solartechnik GmbH maßgeblich. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet.
§ 5 Eigentum und Gefahrübergang
Eine Lieferung oder Teillieferung von Komponenten der PV-Anlage, oder deren im Auftrag enthaltenen Nebenkomponenten, ist vom Kunden auf dem vom beauftragten Lieferanten übergebenen Lieferschein zu bestätigen. Mit der Übergabe der Ware an den Kunden erfolgt der Gefahrenübergang, d. h. ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde das Risiko für Verlust, Beschädigung oder Untergang der Ware. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware bis zur Installation angemessen zu schützen und sicher zu lagern. Sollte die Ware nach der Übergabe an den Kunden abhandenkommen oder beschädigt werden, haftet der Kunde für den entstandenen Schaden.
Die gelieferte Ware sowie im weiteren Projektverlauf zusätzlich gelieferte Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Kaufvertrag Eigentum der Nelius Solartechnik GmbH. Diese Ware wird als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor vollständiger Zahlung zu veräußern, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere durch Zahlungsverzug oder die Verletzung anderer wesentlicher Vertragspflichten, ist die Nelius Solartechnik GmbH nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzufordern. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die für den Rücktransport und gegebenenfalls die Demontage der Ware anfallenden Kosten zu tragen.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die Nelius Solartechnik GmbH unverzüglich zu informieren, falls Dritte Zugriff auf die Vorbehaltsware nehmen sollten, etwa durch Pfändungen oder sonstige gerichtliche Maßnahmen. Sollte die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen des Kunden verbunden oder vermischt werden, erwirbt die Nelius Solartechnik GmbH Miteigentum an den so entstandenen neuen Gegenständen im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrags verbleibt die Ware im Eigentum der Nelius Solartechnik GmbH.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie bleiben von diesen AGB unberührt und werden weder ausgeschlossen noch beschränkt.
Schadensersatzansprüche des Kunden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht, soweit der Auftragnehmer nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften haftet. Hierzu zählen Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der vertragstypische Schaden ist derjenige, der bei Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Umstände vorhersehbar und typisch für diesen Vertrag ist.
Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für indirekte Schäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse dieses Paragrafen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Modifikation oder Installation der gelieferten Produkte durch den Kunden oder Dritte entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die durch äußere Einflüsse wie höhere Gewalt, Naturereignisse oder unsachgemäße Lagerung verursacht werden.
§ 7 Saisonale Angebote oder Sonderaktionen
Alle Angebote sind nur für den ausgewiesenen Zeitraum gültig und ausschließlich solange der Vorrat reicht. Bei Komplettpreisangeboten für eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) orientiert sich der Angebotspreis an folgenden baulichen Gegebenheiten, die als Richtwerte dienen: Das Dach besteht aus Betondachziegeln und ermöglicht eine Modulmontage in Längsrichtung. Der Zählerschrank entspricht den gültigen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und verfügt über ausreichend freien Installationsraum zur Einbindung des Wechselrichters. Zudem müssen die baulichen Gegebenheiten eine reguläre Gerüststellung ermöglichen.
Der Angebotssteller behält sich das Recht vor, einen Auftrag abzulehnen, wenn der bauliche Zustand oder das Alter des Daches eine Installation als nicht vertretbar erscheinen lässt oder die reguläre Nutzungsdauer des Daches bereits überschritten ist. Eine verbindliche Auftragsannahme erfolgt erst nach einer vor Ort durchgeführten Besichtigung und technischen Überprüfung. Sollten bei dieser Besichtigung Abweichungen von den beschriebenen baulichen Gegebenheiten festgestellt werden, kann der Angebotssteller den Preis entsprechend anpassen oder vom Vertrag zurücktreten.
Zusätzliche Kosten für Sonderanforderungen, die über die genannten Standardbedingungen hinausgehen, werden separat in Rechnung gestellt und vor Beginn der Arbeiten kommuniziert.
§ 8 Schlussbestimmungen
Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Nelius Solartechnik GmbH und dem Kunden findet ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht Anwendung. Sollten einzelne Regelungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Inhalte davon nicht berührt. Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 8 Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses zur Erbringung der oben genannten Leistungen.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns unter -
Nelius Solartechnik GmbH
Märkische Straße 12
58553 Halver
oder unter:
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Märkische Straße 12
58553 Halver
Wir sind Nelius Solartechnik GmbH aus Halver und Ihr zuverlässiger Partner für Photovoltaik, Elektroinstallationen, Batterie-
speicher und E-Mobilität. Mit durchdachter Planung, schnellem Service und einer umfassenden Beratung, die keine Wünsche offen lässt, garantieren wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Energieprojekte.
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