Elektroinstallation -

Mit einem Blick für’s Ganze

Sie benötigen eine neue Zählerschrank nach aktuellen Vorgaben? Wir modernisieren Ihre Zentralelektrik oder installieren Ihnen einen Zählerschrank gemäß den aktuellen Vorgaben aus der VDE AR-N 4100 und den jeweiligen technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber (TAB). Dabei übernehmen wir folgende Arbeitsschritte:

Elektroinstallation

nach Vorschrift

  • Installation einer neuen Zentralverteilung

Wenn nötig installieren wir eine moderne Zentralverteilung, die den aktuellen Vorgaben entspricht.


  • Anschluss an den Hausanschlusskasten

Wir schließen die neuen Zentralelektrik an Ihren Hausanschlusskasten an. Anschließend wird alles wieder fachgerecht plombiert.


  • Installation von Überspannungsschutz

Um Ihre elektrischen Anlagen vor Schäden durch Überspannungen zu schützen, integrieren wir moderne Überspannungsschutzsysteme.


  • Reibungslose Inbetriebnahme

Durch unsere fachgerechte Installation und Prüfung garantieren wir eine reibungslose Inbetriebnahme und den Wechsel zu einem Zweirichtungszähler.

Direkte Kommunikation und Abstimmung mit den Stadtwerken gehören bei uns zum Tagesgeschäft.


  • Zukunftssichere Erweiterungsmöglichkeiten

Auch ein späterer Anschluss weiterer Verbraucher wie Ladestationen und Wärmepumpen ist somit problemlos möglich.

Fachgerecht und zuverlässig

Als eingetragener Elektrofachbetrieb und bei den Stadtwerken zugelassener Partner übernehmen wir die komplette Installation und Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage aus einer Hand.

Bares Geld gespart

Sie profitieren von der staatlichen Förderung für PV-Anlagen. Auf alle Leistungen im Rahmen der Gesamtinstallation erbracht werden, sparen Sie die 19% Umsatzsteuer.

Alles aus einer Hand

Wir führen alle Arbeiten selbst aus.  So weiß bei uns jeder über jeden Arbeitsschritt des anderen bestens Bescheid. Direkte Ansprechbarkeit und Dokumentation aller Arbeiten gewährleisten Service auch in der Zeit danach.

Nelius Solartechnik ist Ihr Elektriker für Elektische Solaranlagen

Steuerbare Verbrauchsein-

richtungen nach §14a EnWG –

Wichtige Informationen für unsere Kunden

Die Bundesnetzagentur hat am 27.11.2023 neue Festlegungen zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (sVE) nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beschlossen. Diese Regelungen treten am 01.01.2024 in Kraft und bringen einige wichtige Änderungen mit sich, die Sie als Anlagenbetreiber beachten sollten.


Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen (sVE)?

Zu den sVE zählen private Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpenheizungen, Raumkühlungsanlagen und Stromspeicher mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW. Ab dem 01.01.2024 sind Netzbetreiber berechtigt und verpflichtet, die Möglichkeit einer Reduzierung des Strombezugs dieser neu installierten sVE‘s zu gewährleisten, insbesondere wenn es um die Aufrechterhaltung der Netzsicherheit geht. Dies geschieht in der Praxis bisher nur in wenigen Ausnahmefällen, dient aber einer langfristigen Netzstabilität.


Wichtige Hinweise zur Neuinstallation Ihrer Zentralelektrik:

Wenn Sie eine neue Zentralelektrik installieren, ist es entscheidend, die technischen Vorgaben hinsichtlich Installationsraum für die vorgeschriebenen Geräte zu berücksichtigen. Verschiedene Netzbetreiber setzen die neuen Vorgaben aktuell noch unterschiedlich um, daher ist eine individuelle Beratung ratsam.


Steuerbarkeit Ihrer Geräte:

Anlagenbetreiber sind verpflichtet, die Steuerbarkeit ihrer Geräte zu ermöglichen. Dies beinhaltet die Installation intelligenter Messsysteme sowie die Bereitstellung z.B. eines LAN-Anschlusses zur direkten Übertragung von Steuersignalen. Als Gegenleistung für die netzorientierte Steuerung profitieren Sie von einem reduzierten Netzentgelt.


Entgeltreduzierung:

Die Bundesnetzagentur bietet zwei Module zur Reduzierung des Netzentgelts an:


  • Modul 1: Eine pauschale Netzentgeltreduzierung, die jährlich gewährt wird.


  • Modul 2: Eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises um 60%, vorausgesetzt, der Verbrauch der sVE wird separat gemessen.


Die Entgeltreduzierung wird über Ihren Energielieferanten abgerechnet, der diese an Sie weitergibt. Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen über das Hausanschluss-

portal des Netzbetreibers angemeldet werden.


Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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